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Goethes Nachlass im Wandel der Zeiten

Vom privaten Archiv zum digitalen Wissensraum

Was wäre gewesen, wenn Goethe seine Manuskripte verbrannt hätte, wie es Franz Kafka für seinen eigenen Nachlass verfügte? Wenn Goethe wie Schiller und andere seiner Zeitgenossen die Vorstufen seiner Werke vollständig vernichtet hätte und die Papiere, auf denen er Gedanken verschriftlichte, strich und neu schrieb, im Ofen gelandet wären? Ganz abwegig sind solche Überlegungen nicht: Goethe selbst hat wiederholt ‚Autodafés‘ vollzogen – Briefe, literarische Vorarbeiten und autobiografische bzw. Tagebuch-Aufzeichnungen gingen regelrecht in Flammen auf. Er vernichtete Zeugnisse seines Wirkens besonders in Umbruchphasen seines Lebens: vor dem Weggang nach Straßburg zum Jurastudium, den Reisen in die Schweiz, aber auch im Alter, als er sein Leben rückblickend reflektierte. Beim alten Goethe klang zuweilen sogar Reue an, als er 1819 bekannte, er habe 1797 „eine zwanzigjährige geheftete Sammlung aller eingegangenen Briefe“ verbrannt. Statt seine schriftlichen Hinterlassenschaften jedoch konsequent zu tilgen, praktizierte Goethe früh eine andere Herangehensweise: Er begann, seine Werke und Dokumente zu ordnen. Sich der besonders hohen Komplexität seiner Schriften und Interessen sehr wohl bewusst, entwarf er ein Bild von sich selbst, das in seinem Sinne bleiben sollte. Obwohl die Farbenlehre bei den Physikern durchfiel, die Römischen Elegien Kritik ernteten, weil sie gegen die guten Sitten der Zeit verstießen, und Faust II ein ewiges Rätsel bleiben wird, ist Goethes Wirkung bis heute weltweit präsent.

Goethes handschriftlicher Nachlass wird in mehr als 500 Archiv kästen im Goethe- und Schiller-Archiv über der Ilm bewahrt. Diese einzigartige Überlieferungssituation trug entscheidend dazu bei, dass Goethes Nachlass vor 25 Jahren in das internationale Register des UNESCO-Weltdokumentenerbes „Memory of the World“ aufgenommen wurde. Als Staatsbeamter war Goethe in Fragen der ordnungsgemäßen Aktenführung bestens geschult. Unter seiner Anleitung brachte sein Sekretär Theodor Kräuter die Handschriften 1822 in eine einheitliche Systematisierung und verzeichnete sie in einem umfassenden ersten so genannten Findbuch. Von kleinen Notizzetteln und Exzerpten über literarische und naturwissenschaftliche Schriften, von Tagebüchern und Briefen, von bereits Gedrucktem bis zum für die Veröffentlichung Gedachten wurde alles minutiös in diesem Repertorium erfasst – inklusive der Standortnachweise, die zu den großen Wandregalen im Schreiberzimmer oder an anderen Stellen im Wohnhaus führten. Goethe benötigte diese Auflistung vor allem als Arbeitsinstrument für seine Vollständige Ausgabe letzter Hand und seine späten autobiografischen Schriften, zum Beispiel die Tag- und Jahreshefte.

<p>Goethe-Nachlass im Magazin des Goethe- und Schiller-Archivs in Weimar © Klassik Stiftung Weimar</p>

Goethe-Nachlass im Magazin des Goethe- und Schiller-Archivs in Weimar © Klassik Stiftung Weimar

Wie Goethes Erben und Nachlassverwalter mit dem handschriftlichen Nachlass und den Publikationen zu verfahren hatten, verfügte Goethe ebenfalls detailliert in seinem Testament und einem Kodizill von 1831. Schließlich hinterlegte er seinen letzten Willen bei der großherzoglichen Regierung und erhob damit sein Vermächtnis zur Staatsangelegenheit. Nach Goethes Tod kam es jedoch zunächst anders als von Goethe geplant. Die Enkelsöhne hielten Wohnhaus und Sammlungen jahrzehntelang vor der neugierigen Öffentlichkeit verschlossen, lediglich auf Sonderanfragen wurden Besichtigungen erlaubt. Erst die geschichtsbewusste Großherzogin Sophie von Sachsen-Weimar-Eisenach konnte den handschriftlichen Nachlass für die Welt öffnen. Dieses Erbe hatte ihr der letzte Enkel des Dichters, Walther von Goethe, testamentarisch anvertraut. Nach dessen Tod 1885 ging der Nachlass offiziell an die Großherzogin über, die das Goethe-Archiv als Institution begründete. Vier Jahre später kam der Schiller-Nachlass dazu. Die Eröffnung des repräsentativen Goethe- und Schiller-Archivs oberhalb der östlichen Ilm-Seite erfolgte 1896. Parallel von Großherzogin Sophie initiiert, entstand am ersten öffentlichen deutschen Literaturarchiv die monumentale Gesamtedition von Goethes Werken, die Weimarer Ausgabe (1887–1919). Neben den literarischen und naturwissenschaftlichen Schriften enthält diese Edition auch Goethes Tagebücher und Briefe, die über seine Schaffensprozesse und seinen Alltag Auskunft geben. Mit beiden Großprojekten versuchte Sophie, Goethe als kulturelle Projektionsfigur einer nationalen Identität im noch jungen Deutschen Reich zu etablieren.

Aus Sophies kulturpolitischen Projekten erwuchs zu gleich die Grundlage einer neuen, wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit Goethe. Die Weimarer Ausgabe war die erste umfassende Veröffentlichung seines literarischen und persönlichen Werks – eine Öffnung des Nachlasses für die lesende Welt. Maßgebend für ihre Erarbeitung blieb Goethes eigene Ausgabe letzter Hand (1827 bis 1830), die den Blick auf den alten, kanonisierten Goethe lenkte und frühere Fassungen, Entwürfe und amtliche Schriften weitgehend ausblendete. So wurde die Weimarer Ausgabe, betreut von einem großen Team wechselnder Bearbeiter, zu einem monumentalen Akt kultureller Selbstvergewisserung: Das Projekt der Weimarer Ausgabe zeigte Goethe als Symbol nationaler Einheit, nicht als vielstimmigen Autor. Nie wieder sollten so viele namhafte Gelehrte an einem vergleichbaren Großprojekt zusammenarbeiten. Die Öffnung des Goethe-Nachlasses erfolgte nicht unkontrolliert: Die an der Ausgabe beteiligten Wissenschaftler genossen einen exklusiven Zugang zu den Handschriften. Die Hürden für weitere Goethe-Forscher waren hoch, und anstößige Dokumente wurden zunächst zurückgehalten. Die Ordnung der Autografen im Archiv folgte der Bandfolge der Weimarer Ausgabe.

Nach dem Zweiten Weltkrieg rückte die philologische Erneuerung in den Mittelpunkt. Die nach modernen editionswissenschaftlichen Maßstäben erkannten Mängel zeigten die Grenzen der Weimarer Ausgabe, und die unzureichende Erschließung des Nachlasses führte zu neuen Editionsprojekten: der Leopoldina-Ausgabe der naturwissenschaftlichen Schriften (ab 1947) und der Berliner Akademie-Ausgabe (ab 1952). Beide versuchten, den Nachlass textkritisch neu zu erschließen, bewegten sich jedoch im Spannungsfeld zwischen methodischem Anspruch und kulturpolitischer Steuerung. Mit den 1990er-Jahren begann schließlich eine neue Phase der Öffnung: die digitale Verfügbarkeit. Die Inventarisierung der Bestände des Goethe- und Schiller-Archivs sowie die historisch-kritischen Editionen der Tagebücher (seit 1998) und der Briefe Goethes (seit 2008) verlagerten den Schwerpunkt auf die präzise Dokumentation und Kommentierung des Materials. Bereits im August 2000 wurden das Repertorium der Goethe-Briefe und ab 2005 sukzessive die Informationen zu den Briefen an den Dichter erstmals online zugänglich gemacht. Die Archivdatenbank enthält inzwischen über 270.000 Digitalisate aus den Goethe-Beständen. Einen Meilenstein markierte das 2015 gestartete Akademienvorhaben PROPYLÄEN. Forschungsplattform zu Goethes Biographica, das Tagebücher, Briefwechsel sowie Zeugnisse zu Begegnungen und Gesprächen Goethes digital integriert. Diese digitale Öffnung verwandelt den Nachlass heute in ein lebendiges System: Goethes Werk erscheint künftig nicht mehr als geschlossener Textkorpus, sondern als offenes Geflecht von Texten und vielfältigen Bezügen – in Beziehung zueinander und zu den Stimmen seiner Zeit.

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